Hier finden Sie Informationen zur Lohnsteuerbescheinigung. Außerdem lassen sich die Werte für die Lohnsteuerbescheinigung online ermitteln.
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Der Arbeitgeber hat nach Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung mit den Lohndaten des Arbeitnehmers elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der Arbeitnehmer erhält einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, welcher für die Erstellung der Steuererklärung, zur Überprüfung der Werte oder als Gehaltsnachweis genutzt werden kann.
Der Lohnsteuerbescheinigung-Rechner ermittelt die wichtigsten Daten der Lohnsteuerbescheinigung für 2024 online. Auf diese Weise lässt sich etwa die abgeführte Lohnsteuer berechnen bzw. überprüfen. Falls das Arbeitsverhältnis das ganze Jahr bestanden hat, kann als Lohnzahlungszeitraum das Jahr verwendet werden. In den Ergebnissen lassen sich die gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer oder der Solidaritätszuschlag ablesen. Außerdem werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung berechnet. Die Daten können mit der Lohnsteuerbescheinigung verglichen werden und als Anhaltspunkte dienen, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt wurde bzw., ob dieser sich lohnen würde. Alternativ kann diese Lohnsteuertabelle verwendet werden. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr.
Die Lohnsteuerbescheinigung entält neben Name und Adresse des Arbeitnehmers u.a. die Höhe des Bruttolohns, die einbehaltene Lohnsteuer oder die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Weiterhin enthalten die Lohnsteuerbescheinigungen die Identifikationsnummer, ggfs. die eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer ) des Arbeitnehmers sowie dessen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Hierzu zählen etwa die Steuerklasse ggf. mit Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, ein beantragter steuerfreier Jahresbetrag etc.. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale standen früher auf der Lohnsteuerkarte, werden aber mittlerweile vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg über die ELStAM-Datei abgerufen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt zu übermitteln.
Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgegebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Nachfolgend können Sie die Muster für die Lohnsteuerbescheinigungen im PDF-Format herunterladen:
Lohnsteuerbescheinigung-2016.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2017.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2018.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2019.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2020.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2021.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2022.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2023.pdf
Lohnsteuerbescheinigung-2024.pdf
Eine detaillierte Erklärung der im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung verwendeten Nummern finden Sie im Dokument über Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025